Mitgliedschaft in der ZIN
Zahlreiche Obstbauern und Handelspartner sind Mitglied in der ZIN. Alle verfolgen ein mittel- und langfristiges Ziel: neue Sorten zu schaffen und diese erfolgreich zu vermarkten. Dazu ist ein geregeltes Miteinander erforderlich…
ZIN – Mitgliedervertrag
Mit dem Eintritt in die ZIN wird ein Mitgliedervertrag abgeschlossen. Inhalt:
Rechte und Pflichten der ZIN
- ZIN ist Sorteninhaber aller von der ZIN gezüchteten oder erworbenen Sorten
Die ZIN ist der Inhaber der gezüchteten Sorten und der damit verbundenen Markennamen.
- ZIN schützt Sorten nach EU- SortSchG
Die ZIN schützt die gezüchteten oder erworbenen Sorten nach dem Europäischen Sortenschutzgesetz durch Sortenschutz und zusätzlich durch eine eingetragene Marke mit einem Markennamen.
- Beiträge der Mitglieder für ZIN-Züchtungsarbeit verwenden
Die ZIN verpflichtet sich, die eingenommenen Mitglieder-Beiträge ausschließlich für die Züchtungsarbeit zu verwenden.
- Mitgliederversammlung jährlich:
Die ZIN hält jährlich eine Mitgliederversammlung ab. Dort stehen zum Beschluss an:
jährlicher Rechenschaftsbericht der Geschäftsführung
- Ausgabe Lizenzrechte an Nichtmitglieder
wenn bei einer neuen Sorte die ZIN-Mitglieder wollen, dass Nicht-Mitglieder diese Sorte produzieren können, dann muss das hier beschlossen werden.

Rechte und Pflichten der Mitglieder
Die ZIN wird für ihre Sorten Anbau- und Vermarktungsrichtlinien herausgeben. Diese umfassen Hinweise und Regelungen für die Produktion ebenso wie Regelungen für Ernte, Lagerung, Aufbereitung und Vermarktung. Ziel dabei ist es, einheitliche Qualitäten gesteuert in den Markt zu bringen. Nur so können zufrieden stellende Preise erzielt werden.
- Gefundene Mutanten Eigentum der ZIN
Mutanten der ZIN-Sorten, die in den Obstanlagen der Produzenten gefunden werden, sind Eigentum der ZIN. Die ZIN kann darüber ebenso verfügen wie über die ZIN-Sorten.
- ZIN-Rechte sind personengebunden und übertragbar
Die ZIN-Rechte können in direkter Linie vererbt werden oder dann, wenn ein externer Betriebsnachfolger einsteigt, übertragen werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Rechte zu verkaufen. Daher kann die ZIN-Mitgliedschaft als Kapital-Anlage gesehen werden: Nutzungsrechte an ZIN-Sorten entstehen ab dem Beitrittsjahr für alle Sorten, die ab dem Beitrittsjahr gekreuzt wurden. Eine Ausnahme bilden die Beitrittsjahre 1-8 (2002-2009). Hier zahlen später eintretende Mitglieder die Beiträge nebst Zinsen nach und erhalten Sorten-Nutzungsrechte ab Kreuzungsjahr 2002. Mitglieder mit Beitrittsjahr 1-8 haben also alle Rechte für alle Sorten. Eine solche Mitgliedschaft zu erwerben kann sinnvoller sein als später Mitglied zu werden und für vor der Eintrittszeit gekreuzte Sorten Lizenzgebühren zu zahlen.
- Gezüchtete Sorten ab Beitrittsjahr lizenzfrei nutzen
ZIN-Mitglieder nutzen die ZIN-Sorten, die ab ihrem Beitrittsjahr gekreuzt wurden, beitragsfrei. Für Sorten, die vor dem Eintritt gekreuzt wurden, sind Lizenzgebühren zu zahlen. Dies gilt nicht für die Beitrittsjahr 1-8(2002-2009).
- Mitbestimmung auf der Generalversammlung:
Die Versammlung aller ZIN-Mitglieder hat mit einfacher Stimmen-Mehrheit zu entscheiden über:
- Rechenschaftsbericht
- Produktionsrechte für neue Sorten an ZIN-Nichtmitglieder

Anbau- und Vermarktungsrichtlinien(AVR)
- AVR von ZIN herausgegeben
Mit den Anbau- und Vermarktungsrichtlinien verfolgt die ZIN das Ziel, nach Einführung einer neuen Sorte dafür zu sorgen, dass die Vorteile für die ZIN-Mitglieder nicht durch Fehlverhalten Einzelner gefährdet werden. Dazu zählen z.B. die Produktion minderwertiger Qualitäten, falsche (zu frühe) Erntetermine, fehlerhafte Lagerung oder unkontrollierte Vermarktung. Gemeinsam mit unseren Handelspartnern wird für jede Sorte ein Plan für ihre kontrollierte Produktion und Vermarktung erstellt.
Anbaurichtlinien haben das vorrangige Ziel, dafür zu sorgen, dass hervorragende Qualitäten zum Verkauf gelangen und dass nicht Einzelne durch Fehlverhalten den Erfolg für alle gefährden können.
- Erntefenster, Lagerungsvorschriften
Durch Ernte(Zeit)-Fenster und Lagerungsvorschriften können gut ausgereifte Früchte, die sachgerecht gelagert wurden, zum Verkauf gelangen.
- kontrollierte Vermarktung
Die ZIN verfügt über leistungsfähige Vermarkter. Gemeinsam mit diesen wird ein Plan erstellt, um die neue Sorte erfolgreich im Markt zu positionieren.
- Direktvermarktung in vollem Umfang möglich
Für viele Obsterzeuger ist die Direktvermarktung ein wichtiger Teil ihrer Arbeit. ZIN-Sorten werden in vollem Umfang direkt vermarktet werden können. Direkt bedeutet in diesem Fall: Vom Erzeuger zum Endverbraucher.
- Ökologischer Anbau in vollem Umfang möglich
Wir haben in der ZIN sowohl ökologisch produzierende Obstbauern als auch Händler, die mit Öko-Ware handeln. Bei der Selektion haben wir ein besonderes Augenmerk auf alle Sorten, die entweder einen oder zwei resistente Elternteile haben oder sich in der Selektion II als besonders robust erweisen. Von daher stützen wir in der ZIN die ökologische Anbauweise.

Bäume für die Erzeuger
- Erzeuger erhalten Bäume unbegrenzt
Grundsätzlich erhalten die ZIN Erzeuger Bäume in unbegrenzter Menge für ihre Produktion. Stehen für eine neue Sorte noch nicht ausreichende Mengen zur Verfügung, dann werden diese zunächst nach Bestellung anteilig aufgeteilt.
- Mindestabnahme 1000 Bäume/Mitglied und Sorte
Um eine vernünftige Kontrolle zu ermöglichen, wird eine Mindest-Abnahme von 1000 Stück eingeführt.
- wenn nicht ausreichend Bäume vorhanden sind:Diese Menge kann reduziert werden, wenn die Zahl der Bäume für eine neue Sorte nicht ausreicht. Dann gilt eine Mindestabnahme von 500 Stück. Weiterhin entscheidet dann das Losverfahren.Die ZIN wird sich in Zusammenarbeit mit der Vertragsbaumschule CAROLUS darum bemühen, in kurzer Zeit ausreichende Mengen von Bäumen zur Verfügung zu stellen.

Weitere Informationen finden Sie im Internet:
Baumschule CAROLUS